Freilandmuseum Kirchenburg Mönchsondheim

Das Kirche im Dorf Museum

Hausordnung



A. Gegenstand
1.      Träger des Freilandmuseums Kirchenburg Mönchsondheim ist der Zweckverband Kirchenburgmuseum Mönchsondheim.

2.      Zum Museum gehören die ausgewiesenen Gebäude und Hofstellen sowie das Museumspädagogische Zentrum (MPZ). Ein Lageplan kann auf der Internetseite eingesehen werden und liegt in der Kasse kostenfrei aus.

3.      Diejenigen Bereiche des Museums, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, können während der Öffnungszeiten besucht werden. Einzelne Ausstellungsräume, Gebäude oder Gebäudeteile können zeitweilig geschlossen sein.

 

B. Öffnungszeiten
1.      Das Museum ist von Mitte/Ende März bis 1. Advent von dienstags bis sonntags sowie an Feiertagen von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Letzter Einlass ist um 17 Uhr.

2.      Im November ist das Museum lediglich an Feiertagen sowie samstags und sonntags von 10 Uhr bis 16 Uhr geöffnet.

3.      Zeitweise abweichende Öffnungszeiten oder Schließungen sind möglich.

 

C. Eintritt
1.      Die Gebäude und Ausstellungsräume dürfen nur nach Entrichten des Museumseintritts an der Kasse besichtigt werden.

2.      Die Höhe und Bedingungen der Eintrittsgelder können der Internetseite und dem Aushang im Kassenhaus entnommen werden.

3.      Für Sonderausstellungen und Veranstaltungen können gesonderte Eintrittsentgelte erhoben werden.

 

D. Gefahrenhinweise und Barrierefreiheit
1.      Das Museum zeigt denkmalgeschützte Gebäude in ihrem historischen Überlieferungszustand. Daher ist insbesondere auf unzureichende Lichtverhältnisse, steile Treppen, ausgetretene Treppenstufen, niedrige Geländer, unebene Bodenbeläge und niedrige Türöffnungen zu achten.

2.      Mit der Vorführung von historischen Techniken können Gefahren verbunden sein.

3.      Bei der Überquerung der Hauptstraße zum Museumspädagogischen Zentrum ist besondere Vorsicht geboten.

4.      Das Museumsgelände ist aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten in weiten Teilen nicht barrierefrei.

 

E. Verhaltensregeln
1.      Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder gefährdet und Museumsobjekte nicht beschädigt werden.

2.      Kindern unter 14 Jahren ist der Museumsbesuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Die Aufsichtspflicht liegt während des gesamten Aufenthaltes bei den Erziehungsberechtigten bzw. den Begleitpersonen.

3.      Ausgestellte Gegenstände dürfen nur berührt werden, wenn sie besonders gekennzeichnet sind.

4.      In den Museumsgebäuden ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Das Rauchen ist aufgrund erhöhter Feuergefahr im gesamten Museumsgelände verboten.

5.      Foto- und Filmaufnahmen sind im Museum nur zu privaten Zwecken zulässig. Die Verwendung von Stativen, Blitzlicht und anderen künstlichen Lichtquellen sowie von Drohnen ist dabei nicht erlaubt; Ausnahmen genehmigt die Museumsverwaltung. Bei Aufnahmen, die gewerblich genutzt werden sollen, ist eine vorherige Zustimmung der Museumsleitung einzuholen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Urheber- und des Persönlichkeitsrechts wird hingewiesen.

6.      Das Befahren des Museumsgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. Ausnahmen genehmigt die Museumsleitung.

7.      Die Anpflanzungen in den historischen Gärten sowie der weitere Bewuchs dürfen nicht beschädigt werden.

8.       Hunde sind grundsätzlich erlaubt, sind jedoch auf dem Museumsgelände an der Leine zu führen. Hundekot bitte in geeigneten Behältnissen (Tüten) einsammeln und über die Abfallbehälter entsorgen.

9.       Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben.

10.     Das Museum liegt inmitten einer lebendigen Dorfgemeinschaft. Daher ist auf die Einwohnerschaft besonders Rücksicht zu nehmen.

 

F. Anordnungen im Einzelfall
Das Museumspersonal kann Anweisungen im Interesse des Museumsbetriebes erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

G. Hausverbot
Bei Nichtbeachtung dieser Hausordnung oder der Anweisungen des Museumspersonals kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

 

H. Haftung
Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Stand: 12.12.2023